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Jetzt gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren!

Jetzt gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren!

Allen Betroffenen der partiellen Impfpflicht aus § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), also insbesondere Angestellten im Gesundheitsbereich, drohen seit dem 15.03.2022 drastische Sanktionen durch das Gesundheitsamt. Wer keinen ausreichenden Impf- oder Genesenennachweis oder eine Kontraindikation vorweisen kann, dem werden Bußgeld, Zwangsgeld und Tätigkeits- oder Betretungsverbot angedroht. Sie haben bereits ein Schreiben vom Gesundheitsamt zum Vollzug des § […]

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